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Ortsplanung
Öffentliche Auflage Ortsplanungsrevision
Während der 1. Öffentlichen Auflage vom 20. November 2023 bis und mit 19. Dezember 2023 lag das Bau- und Zonenreglement, die Zonenpläne und weitere relevante Unterlagen öffentlich auf. Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Planungsentwürfe hatten, konnten innert Frist von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen.
Während der Einsprachefrist sind zwölf Einsprachen eingetroffen. Die Einspracheverhandlungen wurden Ende Januar / Anfang Februar 2024 geführt, wovon zwei eine gütliche Einigung erzielten. Weitere Einwände konnten in den Verhandlungen seitens Einsprechenden mit Argumenten untermauert und seitens Gemeinde Egolzwil nachvollzogen werden. Um auf diese Einsprachepunkte eintreten zu können, ist eine 2. Öffentliche Auflage notwendig. Die 2. Öffentliche Auflage dauert vom 4. März 2024 bis und mit 2. April 2024.
Nach den § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, Stand 1. Januar 2021) werden folgende Änderungen gegenüber der ersten öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision Egolzwil während der obgenannten Frist in der Gemeindeverwaltung Egolzwil öffentlich aufgelegt:
- Änderungen an Art. 6, 11, 13, 25, 53, 56, 57, Anhang 1 und Anhang 6 im Bau- und Zonenreglement
- Änderung Zonenplan Siedlung im Gebiet Dorf
- Änderung Zonenplan Siedlung im Gebiet Grossmatt
- Änderung Zonenplan Landschaft in den Gebieten Allmend, Rainacher, Sandmatte, Gere, Aengelberg
Zur allgemeinen Orientierung finden Sie unten aufgeführt noch die Dokumente der 1. Auflage:
- Planungsbericht
- Erschliessungsrichtplan Teil öffentliche Fusswege
- Zonenplan Siedlung
- Zonenplan Landschaft
- Teilzonenplan Gewässerraum
- Bau- und Zonenreglement
- Beilage 1: Quartieranalyse
- Beilage 2: Dokumentation Gewässerraum
- Beilage 3: Kapaziätsnachweis
- Beilage 4: Bau- und Zonenreglement Vergleich Neu-Alt
- Beilage 5: Analyse Gestaltungspläne
- Aufhebung Baulinien nach Strassengesetz
- Vorprüfungsbericht
- Mitwirkungsbericht
Die Unterlagen können Sie in den untenstehenden Dokumenten entnehmen. Sie können auch auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Bei Fragen steht Ihnen Milena Schärli, Bereichsleiterin Bau und Infrastruktur gerne zur Verfügung (041 984 00 12 oder milena.schaerli@egolzwil.ch).
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Genehmigung Siedlungsleitbild
Im letzten Jahr wurde das Siedlungsleitbild aktiv von der Ortsplanungskommission Egolzwil zusammen mit dem Ortsplanungsbüro Burkhalter Derungs AG erarbeitet und fertig gestellt. Das Siedlungsleitbild befasst sich mit der Gesamtstruktur der Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsräume und soll die räumliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre aufzeigen. Dem Gemeinderat dient es als Leitlinie und Führungsinstrument bei raumrelevanten Fragen und Entscheidungen. Die Vorgaben aus dem Siedlungsleitbild werden anschliessend in der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenreglement und Zonenplan) schrittweise umgesetzt.
Nebst der Ortsplanungskommission und dem Gemeinderat Egolzwil, konnte die Bevölkerung an der Mitwirkungsveranstaltung vom 22. Juni 2021 das Wort erheben und ihren Teil zum Siedlungsleitbild beitragen. Während der Mitwirkungsfrist sind insgesamt fünf Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden, wo möglich und als sinnvoll erachtet, ins Siedlungsleitbild integriert. Parallel zur öffentlichen Mitwirkung wurde die Vernehmlassung bei den kantonalen Dienststellen durchgeführt. An der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2022 wurde das Siedlungsleitbild schliesslich verabschiedet.