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Siedlungsentwässerungs-/ Wasseranschlussgebühren
Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren
Die Siedlungsentwässerungsanschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Siedlungsentwässerungsreglement vom 24. Juni 2024 der Gemeinde Egolzwil. Das Siedlungsentwässerungsreglement und die Tarifverordnung stehen Ihnen in der Rechtssammlung zum Download zur Verfügung.
Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentlichen Siedlungsentwässerungsanlagen eine Anschlussgebühr zu entrichten.
Von den Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern erhebt die Gemeinde Egolzwil eine Anschlussgebühr, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren. Diese Gebühren müssen verursachergerecht sein sowie langfristig die Aufwendungen der Siedlungsentwässerung decken.
Wasseranschlussgebühren
Die Wasseranschlussgebühren für den Anschluss von Liegenschaften sowie für Erweiterungs-, Ersatz- und Umbauten richten sich nach dem bestehenden Wasserversorgungsreglement vom 24. Juni 2024 der Gemeinde Egolzwil. Das Wasserversorgungsreglement und die Vollzugsverordnung stehen Ihnen in der Rechtssammlung zum Download zur Verfügung.
Die Grundeigentümer haben für den Anschluss von Liegenschaften an die öffentliche Wasserversorgung eine Anschlussgebühr zu entrichten.
Von den Grundeigentümern oder Baurechtsnehmern erhebt die Gemeinde Egolzwil eine Anschlussgebühr, Sondergebühren (Wasserbecken), vorübergehender Wasserbezug, Baubeiträge und jährliche Betriebsgebühren. Diese Gebühren müssen verursachergerecht sein sowie langfristig die Aufwendungen der Wasserversorgung decken.
Formular
Der/die Planverfasser:in hat bei allen Bauvorhaben das Formular «Deklaration für die Berechnung der provisorischen Anschlussgebühr ARA und Wasser» auszufüllen und zusammen mit dem Baugesuch einzureichen. Die Baubewilligung wird jeweils erst erteilt, wenn die provisorische Tarifzonen-Einteilung und die Berechnung vorgenommen werden konnte.
Vor der Bauschlussabnahme hat der/die Planverfasser:in das Formular «Deklaration für die Berechnung der definitiven Anschlussgebühr ARA und Wasser» auszufüllen und der Gemeinde Egolzwil, Bau und Infrastruktur einzureichen. Die Angaben werden dann mit der Schlussabnahme überprüft.
Auskünfte für die Berechnung der Anschlussgebühren und Tarifzonen-Einteilung:
Ingenieurbüro Hüsler & Heiniger
Bahnhofstrasse 13
6130 Willisau
Tel. 041 460 09 80
E-Mail
Eigentümerwechsel
Beachten Sie, dass Sie allfällige Eigentümerwechsel von Liegenschaften während des Jahres umgehend an uns melden, damit die Ablesung des Wasserzählers beim Übergang von Nutzen und Schaden erfolgen kann.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Siedlungsentwasserungsreglement (PDF, 323.43 kB) | Download | 0 | Siedlungsentwasserungsreglement |
Siedlungsentwässerungsreglement ab 01.08.2024 (PDF, 1.14 MB) | Download | 1 | Siedlungsentwässerungsreglement ab 01.08.2024 |
Wasserversorgungsreglement.pdf (PDF, 350.37 kB) | Download | 2 | Wasserversorgungsreglement.pdf |
Wasserversorgungsreglement ab 01.08.2024 (PDF, 1.13 MB) | Download | 3 | Wasserversorgungsreglement ab 01.08.2024 |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Infrastruktur | 041 984 00 12 | milena.schaerli@egolzwil.ch |