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Prämienverbilligung
Die Ausgleichskasse vergütet jeweils aufgrund eines entsprechenden Gesuchs einen Teil der Krankenkassenprämien, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Der Beitrag des Kantons wird direkt der Krankenkasse ausbezahlt. Die Krankenkasse und der Gesuchsteller werden darüber informiert.
Das Gesuch muss bis 31. Oktober des Vorjahres für das folgende Jahr online bei der Ausgleichskasse Luzern (WAS Wirtschaft Arbeit Soziales - AK Luzern) eingereicht werden. Das entsprechende Antragsformular finden Sie hier.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 984 00 10 | gemeindeverwaltung@egolzwil.ch |