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Abmeldung/Wegzug
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Wegzug innerhalb der Schweiz | Wegzug ins Ausland | |
Online abmelden | Über das Online-Portal eUmzug können Sie ihren Wegzug einfach und schnell melden. Folgen Sie dazu den Anweisungen auf der Seite des Online-Formulars. (Nicht jede Gemeinde bietet die eUmzug an.) |
Der Wegzug ins Ausland kann nicht online gemacht werden. Bitte erscheinen Sie persönlich bei uns am Schalter. |
Am Schalter abmelden |
Sie können sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden. Wenn Sie als Elternteil alleine mit minderjährigen Kindern wegziehen, benötigen Sie eine Einverständniserklärung des andern Elternteils für den Umzug mit minderjährigen Kindern (Kinder unter 18 Jahren / Eltern nicht verheiratet, getrennt oder geschieden). Das entsprechende Formular finden Sie bei diesem Dienst. |
Preis
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger (PDF, 100.32 kB) | Download | 0 | Meldeformular zur Wohnadresse Minderjähriger |
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 041 984 00 10 | gemeindeverwaltung@egolzwil.ch |