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Umweltberatung Luzern: Verbotene Pflanzen im Garten durch einheimische Wildsträucher ersetzen; jetzt ist der ideale Zeitpunkt!
Seit dem 1. September 2024 gelten neue Gesetze über invasive Pflanzen. Viele Arten wie Kirschlorbeer oder chinesische Hanfpalmen dürfen nicht mehr verkauft, verschenkt oder weitergegeben werden. Es gibt aber keine Pflicht, sie zu entfernen, einzig für Ambrosia gilt eine Bekämpfungspflicht. Trotzdem empfiehlt es sich, die Problempflanzen im Neophytensack zu entsorgen, damit die ökologischen Schäden nicht immer grösser werden. Was liegt also näher, als exotische Problempflanzen durch einheimische Wildsträucher zu ersetzen? Diese sind für die einheimischen Tiere, etwa Insekten, Vögel und Kleinsäuger besonders wertvoll. Derzeit laufen in einigen Gemeinden Aktionen, wo die Bevölkerung kostenlos Wildsträucher erhält. Der Herbst ist zudem die ideale Pflanzzeit für einheimische Sträucher. Also nichts wie los: Weg mit dem Kirschlorbeer, her mit den Wildsträuchern!
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