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Beglaubigung

Der Gemeindeschreiber ist befugt, Beglaubigungen von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen vorzunehmen. Die vorgängige Vereinbarung eines Termins ist empfehlenswert.

Beglaubigung Unterschrift

Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei vorzusprechen. Zur Identitätskontrolle ist ein gültiger, amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzuweisen.

Beglaubigung Fotokopie

Das Originaldokument ist mitzubringen. Der / die Beglaubigungsbeamte/in erstellt die zu beglaubigende Kopie.

 

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.

Preis

30.00

Zugehörige Objekte

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