Kopfzeile

Inhalt

Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter Wahlen und Abstimmungen.

 

Die Einwohnerkontrolle bereitet die Abstimmungen und Wahlen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- und Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns.
Auf Ihrem Stimmrechtsausweis ist die Abstimmungs- bzw. Wahlanleitung aufgedruckt.
Am Abstimmungs-/Wahlsonntag ermittelt das Urnenbüro die Wahl- oder Abstimmungsresultate. Die Ergebnisse werden im offiziellen Anschlagkasten der Gemeinde Egolzwil sowie ergänzend im Internet und in den Zeitungen publiziert.

 

Urne Öffnungszeiten

Das Urnenbüro ist am Abstimmungssonntag jeweils von 10.00 - 10.30 Uhr geöffnet.

Urnenstandort

Die persönliche Stimmabgabe kann im Urnenbüro Egolzwil erfolgen. Dieses befindet sich in der Gemeindekanzlei, Dorfchärn 1, im 1. OG.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Die Unterlagen müssen bis spätestens am Abstimmungstag um 10.30 Uhr in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung, Dorfchärn 1, 6243 Egolzwil, mit unterschriebenem Stimmrechtsausweis eingeworfen sein.


Bitte beachten:
•Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
•Legen Sie alle ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
•Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Urnenbüros erscheint.
•Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), in den Gemeindebriefkasten einwerfen oder während den Bürostunden bei der Gemeindeverwaltung abgeben. Der Brief muss spätestens vor der Schliessung des Urnenbüros, d.h. um 10.30 Uhr, eintreffen.
•Alle Stimm- und Wahlzettel müssen sich im verschlossenen grünen Couvert befinden


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
•ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
•die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
•nicht alle Stimmzettel im grünen Stimm-/Wahlkuvert sind
•das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
•das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist