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Kanton Luzern: Informationen Vogelgrippe

15. Januar 2025

Der Veterinärdienst des Kantons Luzern hat mitgeteilt, dass sich in der ersten Januarhälfte die Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe, AI) bei Wildvögeln gehäuft habe. Es handle sich um eine hochansteckende Variante. Damit liegt ein Seuchenfall vor, der staatliche Bekämpfungsmassnahmen erforderlich macht. Deshalb hat sich das BLV nach Anhörung der Kantone KontrollDer Veterinärdienst des Kantons Luzern hat mitgeteilt, dass sich in der ersten Januarhälfte die Fälle von Aviärer Influenza (Vogelgrippe, AI) bei Wildvögeln gehäuft habe. Es handle sich um eine hochansteckende Variante (HPAI, H5N1). Damit liegt ein Seuchenfall vor, der staatliche Bekämpfungsmassnahmen erforderlich macht. Bei den derzeit in Europa zirkulierenden HPAI-Stämmen liegen zurzeit keine Hinweise vor, dass eine Übertragung auf den Menschen befürchtet werden müsste.

Im Kanton Luzern sind folgende Gewässer betroffen: 
-    Die Reuss
-    Vierwaldstättersee
-    Sempachersee
-    Hallwilersee
-    Baldeggersee
-    Zugersee

Ein abzuklärender Wildvogelbefund liegt vor, wenn an einem Fundort innerhalb von 24 Stunden
-    ein Schwan,
-    zwei oder mehr andere Wasser- oder Greifvögel oder
-    fünf oder mehr andere Wildvögel tot oder krank aufgefunden werden,

ohne dass ein ausreichend gesicherter Bezug zu einer anderen Todes- oder Krankheitsursache besteht (z. B. Unfall). Als Fundort gilt ein Gelände, das von einer Person von ihrem Standort aus im Hinblick auf vorhandene tote Vögel überblickt werden kann.

Weitere Informationen entnehmen Sie auf der Homepage des Veterinärdienst des Kanton Luzern: Veterinärdienst - Kanton Luzern

Zugehörige Objekte

Name
Vorgehen_Meldung_Vogelfunde_2025 (PDF, 341 kB) Download 0 Vorgehen_Meldung_Vogelfunde_2025