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Themen der Gemeindeversammlung

28. November 2024

Der Gemeinderat beantragt für das Budget 2025 eine Steuersenkung von 0.05 Einheiten auf 2.0 Einheiten trotz eines Aufwandüberschusses.

Am Dienstag, 10. Dezember 2024 findet die letzte Gemeindeversammlung des Jahres 2024 statt. Traktanden sind das Budget 2025, die Abrechnung über den Sonderkredit ICT, eine Teilrevision der Gemeindeordnung, eine Totalrevision des Strassenreglements sowie der Sonderkredit für die Weiterführung der Dorfkernentwicklung.

Budget 2025 mit Steuersenkung
Im Jahr 2021 führten die Ersatzabgaben im Asylbereich zu einem Steueranstieg von 0.05 Einheiten. Seit dem Jahr 2024 sind die Ersatzabgaben nicht mehr geschuldet und die Jahresrechnungen der letzten zwei Jahre schlossen äusserst positiv ab. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, den Steuerfuss wieder auf das Niveau von 2021, also auf 2.0 Einheiten, zu senken und dies obwohl ein Aufwandüberschuss von CHF 142ˈ596.80 resultiert. Die Investitionsrechnung 2025 weist Nettoinvestitionen von CHF 2'514'850 aus, was im Schnitt den letzten Jahren entsprach.

Erfolgsrechnung
Die diesjährige Budgetierung stand im Zeichen einer anspruchsvollen Ausgangslage. Einerseits konnten bei den Rechnungsabschlüssen in den vergangenen zwei Jahren hohe Ertragsüberschüsse erzielt werden. Auf der anderen Seite zeigen sich hohe Herausforderungen. Die Teuerung bei der Energie sowie dem Personal- und Sachaufwand und bei den Transferkosten schlagen sich wesentlich auf das Budget 2025 und die Planjahre nieder. So musste aufgrund der Fallzahlen und aufwendigen Pflege eine Verdoppelung der stationären Pflegefinanzierung budgetiert werden.

Schwierig abzuschätzen ist derzeit der Steuerertrag. In den letzten zwei Jahren ist die Steuerkraft der Gemeinde Egolzwil gewachsen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die am 22. September 2024 beschlossene Steuergesetzreform Auswirkungen auf die künftigen Steuereinnahmen haben wird, welche noch nicht absehbar sind. Auf der anderen Seite sind die Einnahmen aus der OECD-Steuer noch nicht definitiv festgelegt. Der Gemeinderat hat sich vorerst auf die vom Regierungsrat des Kantons Luzern zugesicherten Beträge für das Budgetjahr 2025 gestützt. Die Verhandlungen zwischen dem Gemeindeverband VLG und dem Regierungsrat sind noch im Gang. Man kann aber davon ausgehen, dass der Betrag noch steigen wird.

Ausserdem sind die Auswirkungen der Revision des Finanzausgleichs noch nicht erhärtet. Im kommenden Jahr kann die Gemeinde Egolzwil erstmals vom Bildungslastenausgleich profitieren. Aufgrund der vom Kanton Luzern kommunizierten Zahlen geht der Gemeinderat heute davon aus, dass die Mindereinnahmen aus der Steuerreform mit Zahlungen aus der OECD-Steuer und dem Finanzausgleich aufgefangen werden können.

Investitionen
Für das Jahr 2025 sind Nettoinvestitionen von CHF 2'514'850 zu verzeichnen. Zu Buche fallen vor allem die Investitionen in die Infrastrukturen der Gemeinde Egolzwil. Davon fliessen CHF 1'191'330 in die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser. Vorgesehen ist die Fertigstellung des Sanierungsprojektes Haldenweg, die Erstellung einer Mobilitätsstrategie und eines kommunalen Schutzplans sowie die Sonderkredite für die Dorfkernentwicklung und der Sanierung der Regenwasserleitung Nebikerstrasse. Diese Sonderkredite werden an der Gemeindeversammlung im Juni 2025 präsentiert.

Finanzkennzahlen
Die Verschuldung des Budgetjahres 2025 bis und mit den Planjahren 2027 befindet sich innerhalb der kantonalen Vorgaben von CHF 2ˈ500. Ein markanter Anstieg ist im Jahr 2028 zu verzeichnen, weil die grossen Investitionen, Schulhaus und Multifunktionsraum, berücksichtigt sind. Die Kosten dieser Investitionen sind jedoch noch nicht konkret. Vor allem sind in der heutigen Phase auch die Bilanzveränderungen aufgrund der Dorfkernentwicklung nicht enthalten. Somit können noch keine verlässlichen Aussagen gemacht werden, wie sich die Verschuldung der Gemeinde entwickelt.

Die rollende Planung und die detaillierte Ausarbeitung der Fakten werden in absehbarer Zeit Klarheit schaffen.

Änderung der Gemeindeordnung und des Strassenreglements
Die Gemeinde Egolzwil hat auf den 1. September 2020 auf das Geschäftsführermodell umgestellt. Auf den Einbezug des Bildungsbereichs wurde verzichtet, weil man zuerst Erfahrungen sammeln wollte. Mit den personellen Veränderungen im Ressort Bildung in den letzten zwei Jahren ergeben sich andere Bedürfnisse bei der Schulleitung, der Verwaltung und dem verantwortlichen Gemeinderat. Im Einverständnis der Bildungskommission ist im Jahr 2024 eine Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Bildungskommission, der Schulleitung, der Verwaltung und des Gemeinderates eingesetzt und eine Organisationsentwicklung gestartet worden. Im Zug der Arbeit hat die Bildungskommission entschieden auf ihre Entscheidungskompetenz zu verzichten und inskünftig eine beratende Funktion einzunehmen. Der Wechsel zu einer beratenden Bildungskommission bedarf der Teilrevision der Gemeindeordnung.

Zugleich bedarf das Strassenreglement der Gemeinde Egolzwil eine Aktualisierung in Bezug auf die Zuständigkeiten wegen des Geschäftsführermodells. Zugleich zeigten auch die Erfahrungen der vergangenen Jahre, dass eine Präzision über die Ausrichtung der Gemeindebeiträge an die Güterstrassen notwendig ist. Im Juni 2022 ist daher beschlossen worden, die Revision des Strassenreglements im Rahmen der Ortsplanungskommission anzugehen. Die Überarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Raumplanungsbüro stadtlandplan AG. Das vorliegende Strassenreglement basiert auf dem Musterreglement des Kantons Luzern.

Sonderkredit von CHF 635ˈ000 für die Dorfkernentwicklung
Wegweisend für die weiterführende Entwicklung des Dorfkerns ist der vom Gemeinderat vorgeschlagene Sonderkredit in der Höhe von CHF 635ˈ000. Die Gemeinde Egolzwil hat Anfang 2023 die vorbereitenden Arbeiten aufgenommen, um die aktuellen Herausforderungen in der Schulraumplanung anzugehen und in diesem Zusammenhang auch eine Dorfkernentwicklung im Bereich der Gemeindeparzellen im Ortskern anzustossen. Gleichzeitig konnte mit der Eigentümerschaft der St. Anton-Parzelle eine wichtige Partnerin ins Boot geholt werden, um über einen erweiterten Projektperimeter ein Zukunftsbild erarbeiten zu können.

Der Prozess ist in drei Phasen unterteilt. Die erste Phase umfasste eine Bedürfnisaufnahme der verschiedenen Akteure, wie auch die Analyse der ortsbaulichen Grundlagen des Ortskerns. Es wurden verschiedene Varianten entworfen und daraus die Bestvariante entwickelt. Die Bestvariante ist an der Informationsveranstaltung vom 15. Juni 2024 der Bevölkerung vorgestellt worden. Die Informationsveranstaltung ist mit einem Workshop verbunden gewesen, bei dem die Bevölkerung die Möglichkeit hatte, sich einzubringen und ihre Bedürfnisse anzumelden. Die zweite und dritte Projektphase umfasst einen Studienauftrag und die Ausarbeitung eines Gestaltungsplans und damit verbunden die Teilrevision der Ortsplanung. Um diese Phasen lancieren und umsetzen zu können, beantragt der Gemeinderat einen Sonderkredit in der Höhe von CHF 635'000. Das Projekt wird im Rahmen der neuen Regionalpolitik des Bundes durch die Dienststelle Raum und Wirtschaft finanziell unterstützt. Die definitive Höhe des Kantonsbeitrages ist noch nicht definiert und ist unter anderem von der inhaltlichen Aufbereitung des Studienauftrags abhängig. Der Zeitplan sieht vor, mit dem Studienauftrag im Januar 2025 zu starten und im Frühling 2026 die Teilrevision der Ortsplanung der Stimmbevölkerung zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Unterlagen
Erstmals wird eine Kurzbotschaft in alle Haushaltungen mit den wichtigsten Informationen versandt. Eine detaillierte Botschaft kann auf der Gemeindeverwaltung bestellt oder auf der Homepage heruntergeladen werden. Der Gemeinderat freut sich auf eine rege Beteiligung und interessante Diskussionen.