Inhalt
Steuern
Aufgaben
Steuerveranlagung
- Ordentliche Staats- und Gemeindesteuern
- Direkte Bundessteuern
- Sondersteuern auf Kapitalzahlungen
- Handänderungs- und Grundstückgewinnsteuern
- Einsprache Erledigungen
Steuerinkasso
Staats- und Gemeindesteuern
Zuständigkeit | Jene Gemeinde bezieht fürs ganze Jahr die Steuern, in der die steuerpflichtige Person per 31. Dezember den Wohnsitz hat |
Fälligkeit | 31. Dezember |
Positiver Ausgleichszins | Informationen entnehmen Sie hier |
Negativer Ausgleichszins | Informationen entnehmen Sie hier |
Verzugszins | Informationen entnehmen Sie hier |
Steuerpflicht besteht bei:
- Volljährigkeit oder wer im Laufe des Jahres volljährig wird
- Wohnsitz per 31. Dezember in Egolzwil
- Geschäftsniederlassung in Egolzwil
- Grundeigentümer in Egolzwil
Sondersteuern auf Kapitalzahlungen
Fälligkeit | 30 Tage nach Rechnungsstellung |
Verzugszins | Informationen entnehmen Sie hier |
Hundesteuer
Für jeden Hund im Alter von über sechs Monaten hat die Hundehalterin und der Hundehalter der Einwohnergemeinde, in welcher der Hund gehalten wird, jährlich eine Steuer zu entrichten.
Gemäss Gesetz und Verordnung über das Halten von Hunden gelten folgende Steueransätze:
- Die Steuer pro Kalenderjahr beträgt Fr. 120.00. Die Steuer ist jeweils für das laufende Kalenderjahr zu entrichten.
- Für Hunde, welche erst nach dem 30. Juni das Alter von 6 Monaten erreichen, beträgt die Hundesteuer Fr. 60.00.
- Für Hofhunde auf Landwirtschaftsbetrieben beträgt die Hundesteuer Fr. 40.00.
- Von der Steuer befreit sind Halterinnen und Halter von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen-, Schweiss-, Blindenführ-, sowie Ersatzhunde und Hunde, die sich weniger als 3 Monate im Kanton Luzern aufhalten.
Geht ein Hund ein oder wird er getötet, ist für den Ersatzhund bis zum Ablauf des Steuerjahres keine Steuer zu entrichten. Wird kein Ersatzhund angeschafft, hat die Halterin oder der Halter des Hundes Anspruch auf Rückerstattung der halben Steuer, sofern der Hund vor dem 30. Juni eingegangen ist oder getötet wurde. Forderungen verjähren nach einem Jahr.
Diverses
- Führung des Steuerregisters
- Steuerauskünfte
- Steuerbuchhaltung und Jahresabschluss
- Steuerfuss
Steuerfuss | ||||||||
2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024 | |
Kanton Luzern | 1.60 | 1.60 | 1.60 | 1.70 | 1.70 | 1.60 | 1.60 | 1.60 |
Einwohnergemeinde | 2.10 | 2.00* | 2.10 | 2.00 | 2.00 | 2.05 | 2.05 | 2.05 |
Röm.-Kath. Kirchgemeinde Egolzwil-Wauwil | 0.30 | 0.30 | 0.30 | 0.30 | 0.30 | 0.30 | 0.29 | 0.29 |
Evang.-Ref. Kirchgemeinde Sursee | 0.25 | 0.25 | 0.25 | 0.25 | 0.25 | 0.25 | 0.25 | 0.25 |
Christ.-Kath. Kirchgemeinde Luzern | 0.31 | 0.31 | 0.31 | 0.31 | 0.31 | 0.31 | 0.31 | 0.31 |
* inkl. Rabatt |
Weitere Informationen zu den Steuern finden Sie unter:
Dienststelle Steuern des Kantons Luzern
Steuerrechner
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